- I. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSABSCHLUSS
Aufträge werden ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Mündliche und schriftliche Preisangebote werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich.
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von @- CONTENT hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
Bei Zahlungsverzug kann @- CONTENT Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt
1. Hat sich @- CONTENT zum Versand verpflichtet, so wird dieser für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen, Haftung außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit jedoch ausgeschlossen. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von @- CONTENT ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
3. Gerät @- CONTENT in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. §361 BGB bleibt unberührt.
4. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb von @- CONTENT als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
5. @- CONTENT steht an vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß §369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Gechäftsverbindung zu.
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von @- CONTENT.
2. Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber Eigentum von @- CONTENT. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an @- CONTENT ab. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für @- CONTENT bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so ist @- CONTENT auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung von @- CONTENT beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.
3. Bei Erstellung oder Bearbeitung durch @- CONTENT ist @- CONTENT als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Berarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Bearbeitung oder Erstellung beteiligt, ist @- CONTENT auf ein Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
- VI. BEANSTANDUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist @- CONTENT nach eigener Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder @- CONTENT oder einem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Im Fall einer berechtigten
Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck.
6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet @- CONTENT nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In einem solchen Fall ist @- CONTENT von der Haftung befreit, wenn Ansprüche gegen Zulieferer nicht durchsetzbar sind.
7. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens @- CONTENT.
VII. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind @- CONTENT Korrekturmuster vorzulegen.
2. Die Produktionsüberwachung durch @- CONTENT erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist @- CONTENT berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. @- CONTENT haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Von allen Arbeiten überlässt der Auftraggeber @- CONTENT 5 bis 10 einwandfreie, ungefaltete Belege unentgeltlich. @- CONTENT ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
1. @- CONTENT haftet grundsätzlich nur, sofern Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln entstanden sind.
2. Im Übrigen gelten für die Haftung von @- CONTENT bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen: Schadenersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Auftragsarbeiten Dritter oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet @- CONTENT nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu erstellenden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material).
3. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen von @- CONTENT.
4. Im kaufmännischen Verkehr haftet @- CONTENT stets nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden.
5. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Vertragseigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
- X. Gestaltungsfreiheit und URHEBERRECHT
1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. @- CONTENT behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann @- CONTENT eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller von @- CONTENT übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber @- CONTENT von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
1. Erfüllungsort ist der Sitz von @- CONTENT.
2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland